Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Kúpele Trenčianske Teplice, a.s., mit dem Sitz in T.G. Masaryka 21, 914 51 Trenčianske Teplice, Slowakische Republik, IdNr.: 34 129 316, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Trenčín, Abt. Sa, Einlage Nr. 94/R (nachstehend im Text auch "KTT" genannt)

Präambel
Kúpele Trenčianske Teplice, a.s. ist eine slowakische juristische Person – eine Handelsgesellschaft, die als Betreiber des Naturkurortes und Nutznießer von natürlichen Heilquellen aufgrund der erteilten Lizenzen eine therapeutische Heilbehandlung im Kurort Trenčianske Teplice gewährt, und des Weiteren gewährt sie Rekonditions- und Regenerationsprogramme und -dienstleitungen in Form von Aufenthalten, Unterkunfts- und Verpflegungsdienste an physische und juristische Personen (nachstehend im Text „Kunden“ genannt).

Artikel I. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend im Text „AGB“ genannt) regeln die Rechtsverhältnisse, die zwischen der KTT und den Kunden (nachstehend im Text „Vertragsparteien“ genannt) im Rahmen der Dienstleistungserbringung der KTT entstehen, wobei sie den grundlegenden Kontraktrahmen und die grundlegende rechtliche Regelung dieser Verhältnisse bilden. In den einzelnen Fällen – den Rechtsverhältnissen zwischen der KTT und den Kunden - ist es möglich, von diesen AGB abzuweichen und einige Angelegenheiten dieser Rechtsverhältnisse individuell zu lösen, die individuelle Regelung kann sich aus dem Vertrag zwischen der KTT und dem Kunden, aus einer anderen Vereinbarung der Vertragsparteien, sowie aus einer einseitigen Erklärung der KTT ergeben. Es gilt, dass die individuelle Regelung, die die Rechtsverhältnisse abweichend von den AGB regelt, Vorrang vor der in den AGB enthaltenen Regelung hat.

Artikel II. Entstehung des Vertragsverhältnisses
1. Zwischen den Vertragsparteien entsteht ein Rechtsverhältnis bzw. ein Vertragsverhältnis im Grunde genommen wie folgt:
· aufgrund eines Vertrags oder eines zweiseitigen Rechtsaktes,
· aufgrund einer schriftlichen, telefonischen, Fax- oder E-Mail-Bestellung des Kunden, seitens der KTT bestätigt,
· aufgrund der Bezahlung des Preises für die zu erbringenden Dienstleistungen oder eines Teils von diesem Preis in der Höhe von mindestens..70,00.... nach der aktuellen Preisliste der KTT in der Frist von mindestens 14 Tagen vor dem
Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistungen, mit der Zustimmung bzw. Bestätigung der KTT über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu dem gegebenen Termin,
· aufgrund der Inanspruchnahme eines von der KTT ausgestellten Geschenkgutscheins mit der Zustimmung bzw. Bestätigung der KTT über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu dem gegebenen Termin.
2. Die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien, als solche, der Umfang, Inhalt und die Bedingungen der Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Rechtsverhältnissen ergeben, richten sich insbesondere nach den individuellen Rechtsakten d.h. Verträgen zwischen den Vertragsparteien, nach diesen AGB, der aktuellen Preisliste der KTT, dem aktuellen Angebot von Produkten und Dienstleistungen der KTT sowie nach weiteren rechtlich relevanten Umständen.

Artikel III. Rechte und Pflichten der KTT
1. Die KTT als der Dienstleistungserbringer ist berechtigt:
· ausschließlich und einseitig zur Änderung dieser AGB zu schreiten,
· eine Änderung des Sortiments, des Umfangs, des Inhalts bzw. der Bedingungen angebotener Dienstleistungen und Produkte durchzuführen,
· eine Änderung der Preisliste (der Preise der Produkte und Dienstleistungen) und eine Änderung der Bedingungen für die Erbringung kontrahierter Produkte und Dienstleistungen zu den in diesen AGB angeführten Bedingungen durchzuführen,
· vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, im Fall, dass der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt und/oder eine grobe Verletzung guter Sitten begeht, bzw. eine solche Handlung begeht, die weitere Kunden der KTT oder das Personal der KTT belästigt bzw. gefährdet, bzw. wenn es durch die Handlung des Kunden zur Verursachung eines Schadens am Eigentum der KTT oder Dritter kommt. Werden infolge des Rücktritts vom Vertrag mit dem Kunden bezahlte Dienstleistungen und Produkte in vollem Umfang nicht in Anspruch genommen sein, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Preises für die nicht verbrauchten Dienstleistungen, und die KTT ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Preis für die nicht verbrauchten Dienstleistungen zurückzuerstatten, der bezahlte Preis für die nicht verbrauchten Dienstleistungen wird für eine Vertragsstrafe gehalten,
· eine Storno-Gebühr in der Höhe und zu den in diesen AGB vereinbarten Bedingungen zu einkassieren.
2. Die KTT als Diensterbringer hat folgende Pflichten:
· dem Kunden die vereinbarten Produkte und Dienstleistungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu gewähren, in dem Umfang, auf die Weise und zu den Terminen, wie es zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde,
· dem Kunden alle Informationen zu gewähren, die die zu gewährenden Produkte und Dienstleistungen, ihre Preise sowie Änderungen der Produkte, Dienstleistungen und ihrer Preise betreffen,
· alle durch das Recht geschützten Interessen und Rechte des Kunden zu respektieren, und dies insbesondere im Anschluss an den Schutz personenbezogener Daten des Kunden,
· Beschwerden und Reklamationen des Kunden auf angemessene Weise zu lösen

Artikel IV. Rechte und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde als Dienstleistungsempfänger hat das Recht:
· auf eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Gewährung der vereinbarten und bezahlten Dienstleistungen und Produkte der KTT,
· auf die Gewährung aller Informationen, die zu gewährenden Produkte und Dienstleistungen, ihre Preise sowie Änderungen der Produkte, Dienstleistungen und ihrer Preise betreffen,
· das Recht auf den Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen, und dies zu beliebiger Zeit vor dem Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistungen, und dies auch ohne Angabe des Grundes, unter der Voraussetzung der Berücksichtigung der Stornobedingungen, bzw. weiterer Bedingungen der KTT,
· das Recht auf Reklamation geltend zu machen, bzw. das Recht, eine Beschwerde einzureichen, bzw. das Recht, eine Beschwerde einzureichen, und das Recht auf deren Lösung zu den Bedingungen gemäß diesen AGB.
2. Der Kunde als Dienstleistungsempfänger ist verpflichtet:
· der KTT die notwendige Mitwirkung im angemessenen Umfang zu gewähren, die für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Gewährung von Dienstleistungen und Produkten der KTT notwendig ist,
· die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, diesen AGB, der Unterkunfts-, Verpflegungs-, therapeutischen, Kur- und sonstiger Ordnung und die internen Vorschriften der KTT zu respektieren und sein Verhalten im Rahmen der
Inanspruchnahme der Dienstleistungen und Produkte diesen Ordnungen und Vorschriften anzupassen, welche die Bedingungen und andere Gehörigkeiten der Inanspruchnahme der von der KTT zu erbringenden Dienstleistungen festlegen,
· den Preis für die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen und Produkte der KTT ordnungsgemäß und rechtzeitig zu bezahlen, sowie die Unterlagen zu übernehmen (die Begleitdokumentation bzw. Unterlagen, die zur Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen berechtigen),
· im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen und Produkte und im Zusammenhang damit so vorzugehen, dass er keine wesentliche Verletzung seiner Vertragspflichten und/oder keine grobe Verletzung guter Sitten begeht, bzw. eine solche Handlung begeht, die weitere Kunden der KTT oder das Personal der KTT belästigt bzw. gefährdet, bzw. wenn es durch die Handlung des Kunden zur Verursachung eines Schadens am Eigentum der KTT oder Dritter kommt,
· wird zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, so ist er verpflichtet, sich der Absolvierung einer ärztlichen Eingangsuntersuchung und der Konsultationen zu den vorgeschriebenenen Kurprozeduren zu unterwerfen, unter den Bedingungen und im Umfang der Rechtsnormen, die die Gewährung der Kurfürsorge regeln.

Artikel V. Preis- und Zahlungsbedingungen der Dienstleistungserbringung
1. Die KTT gibt eine Preisliste der zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte heraus, die den Basisrahmen für die Vereinbarung von Preisen für die erbrachten Dienstleistungen und Produkte bildet und die in der Regel als Anlage der Verträge und der Rechtshandlungen beigefügt ist, mit welchen die Gewährung von Dienstleistungen und Produkten zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
2. Die Vertragsparteien vereinbaren die Preise für die Dienstleistungen und Produkte der KTT im Prinzip nach der gültigen aktuellen Preisliste der KTT und dem aktuellen Angebot der Produkte und Dienstleistungen, d.h. nach der Preisliste und dem Angebot, die im Moment der Entstehung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien gültig sind.
3. Die KTT ist berechtigt, dem Kunden einen Preisnachlass vom Listenpreis der Dienstleistungen und Produkte zu gewähren. Die Gewährung eines Preisnachlasses kann aber seitens des Kunden nicht beansprucht werden.
4. Die KTT ist berechtigt, den Preis der zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte auch nach der Entstehung des Rechtsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien zu ändern, und dies spätestens 30 Kalendertage vor dem Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung an den Kunden, unter der Voraussetzung, dass die Preisänderung durch Umstände hervorgerufen wurde, die alternativ auftreten können, und zwar durch die Änderung gültiger Rechtsnormen, die den Preis oder die Bedingungen der Dienstleistungserbringung beeinflussen; Änderung des Preises für Transportkosten (einschließlich der Preise für Treibstoffe) um mehr als 5%; Wechselkursänderung von Euro um mehr als 5%, Änderung des Preises für Energien, Medien und andere Eingangskosten um mehr als 5% im Vergleich zu den Preisen, die zur Zeit der Herausgabe der letzten gültigen Preisliste der Dienstleistungen und Produkte der KTT existierten. Die KTT ist verpflichtet, den Kunden in einer geeigneten Form über die Preisänderung zu informieren (schriftlich, per Fax, per E-Mail), und zwar so, dass sie spätestens bis zum 30. Tag vor dem Tag, der von den Vertragsparteien als der Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung festgelegt wurde, dem Kunden eine Mitteilung über die Preisänderung auf die der KTT bekannten Adresse des Kunden sendet.
5. Im Fall länger dauernder Kontrakte zwischen der KTT und dem Kunden ist die KTT berechtigt, zu einer Änderung der Preise für Dienstleistungen und Produkte auch ohne die Erfüllung der Bedingungen gemäß Artikel V. 4. dieser AGB zu schreiten, in einem solchen Fall ist die KTT verpflichtet, dem Kunden die Änderungen der in den Preislisten angeführten Preise in einer Frist von mindestens 30 Tage vor dem Beginn der Gültigkeit und Wirksamkeit der neuen Preise mitzuteilen. Mit der Zustellung der neuen Preislisten an den Kunden in der angeführten Frist, unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Vertragsdauer nicht beendet, wird angenommen, dass die Vertragsparteien eine Änderung der Preise für die zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte ab dem Tag der Gültigkeit und Wirksamkeit der neuen Preislisten vereinbart haben.
6. Sofern die Vertragsparteien nicht anders vereinbart haben, gilt, wenn der Kunde den Preis für die vereinbarten Dienstleistungen und Produkte der KTT spätestens am Tag, der als Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung festgelegt wurde, in voller Höhe nicht bezahlt, ist die KTT berechtigt, dem Kunden die Gewährung von Dienstleistungen und Produkten der KTT zu verweigern, wobei in einem solchen Fall der Kunde keinen Anspruch auf den Ersatz jeglicher Kosten noch auf den Schadensersatz hat.
7. Für die Bezahlung des Preises wird der Augenblick gehalten, wo die Finanzmittel auf das Konto der KTT zugeschrieben wurden, oder bar in die Kasse der KTT bezahlt wurden (auf der entsprechenden Verkaufsstelle).

Artikel VI. Änderung der Bedingungen für die zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte

1. Die KTT hat das Recht, durch eine einseitige Handlung den Umfang und die Bedingungen der Dienstleistungserbringung der KTT zu ändern, ausschließlich aufgrund des eigenen Willens mit Berücksichtigung der Änderung entsprechender Rechtsvorschriften oder Standards, die für die Gewährung der gleichen oder ähnlichen Dienstleistungen der KTT üblich sind.
2.Die KTT ist berechtigt, im Fall eines notwendigen Bedürfnisses, das durch Tatsachen oder Ereignisse, die unabhängig vom Willen der KTT sind, oder durch andere schwerwiegenden objektiven Gründe, oder durch notwendigen technischen oder anderen Stillstand verursacht wurde, oder im Fall der Entscheidung der KTT über die Rekonstruktion der Objekte, in welchen die Dienstleistungen der KTT erbracht werden, mit dem Vorhaben, die Qualität der erbrachten Dienstleitungen zu erweitern oder zu erhöhen, sie ist berechtigt, die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen der KTT zu ändern und im Fall besonders schwerwiegender objektiver Gründe diese zu stornieren, und dies auch während der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der KTT durch den Kunden. In einem solchen Fall verpflichtet sich die KTT, dem Kunden den möglichst kleinen Umfang und die möglichst kurze Zeit der Einschränkung seiner Möglichkeit, die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Dienstleistungen der KTT in Anspruch zu nehmen, sicherzustellen, wobei der Kunde in einem solchen Fall die Möglichkeit hat, vom Vertrag zurückzutreten, und dies mit der Wirksamkeit ab dem Tag der Zustellung des Rücktritts vom Vertrag an die KTT. In einem solchen Fall bezieht sich die Bestimmung des Art. VIII dieser AGB über Stornogebühren an den Kunden nicht.
3. Die KTT verpflichtet sich, den Kunden über die Gründe zur Änderung oder Stornierung der zu erbringenden Dienstleistungen, ohne unnötigen Verzug nachdem sie von dieser Tatsache erfährt, zu informieren, und ebenfalls verpflichtet sie sich, dem Kunden einen Vorschlag der Lösung der entstandenen Situation vorzulegen.
4. Eine Änderung der Unterkunftseinheit wird für keine Änderung der im Vertrag vereinbarten Bedingungen gehalten, im Fall, wenn es aus objektiven oder betrieblichen Gründen nötig ist, und wenn dem Kunden als ein Ersatz für die vereinbarte Unterkunftseinheit eine Unterkunftseinheit der gleichen oder höheren Kategorie angeboten wurde, dasselbe gilt für eine Änderung des Zeitharmonogramms im Fall, wenn es aus objektiven Gründen nicht möglich ist, das vereinbarte Zeitharmonogramm einzuhalten und dem Kunden ein neues Zeitharmonogramm der gleichen oder ähnlichen Qualität mit dem gleichen oder größeren Umfang der Dienstleistungen angeboten wurde.

Artikel VII. Reklamationen und Beschwerden

1. Der Kunde ist berechtigt, im Zusammenhang mit den zu erbringenden Dienstleistungen oder Produkten bei der KTT eine Reklamation geltend zu machen, und dies im Fall, wenn der Umfang, der Inhalt oder die Qualität der erbrachten Dienstleistungen oder Produkte in dem gegebenen individuellen Fall im Widerspruch zu den Parametern und Bedingungen der Dienstleistungen, die zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden, oder im Widerspruch zu den Bedingungen, die bei der Erbringung der gleichen oder ähnlichen Dienstleistungen üblich sind, steht.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Reklamation der mangelhaft erbrachten Dienstleistung ohne Verzögerung (spätestens bis drei Tage) vom Tag ihrer Erbringung geltend zu machen, und dies auf eine der folgenden Weisen:
· persönlich (mit der Protokollaufnahme über die geltend gemachte Reklamation) direkt auf Ort und Stelle der Dienstleistungserbringung bei der Person, welche die Dienstleistung erbracht hat, oder beim leitenden Mitarbeiter, der für die gegebene KTT-Abteilung, in welcher die Dienstleistung erbracht wurde, zuständig ist,
· die Reklamation kann schriftlich mittels einer Postsendung auf die Adresse der Leitung der KTT geltend gemacht werden,
· oder mittels der elektronischen Post auf der Adresse: sekretariat@slktn.sk. Reklamationen, die verspätet oder auf eine andere Weise geltend gemacht werden, werden von der KTT nicht berücksichtigt.
3. Im Fall, dass die geltend gemachte Reklamation berechtigt ist, ist die KTT verpflichtet, den Mangel der erbrachten Dienstleistung im Sinne der gültigen Rechtsregelung zu beheben und die Dienstleistung dem Kunden wiederholt zu erbringen, oder dem Kunden eine Ersatzleistung bzw. einen angemessenen Preisnachlass vom Preis der erbrachten Dienstleistung zu gewähren.
4. Ist es nicht möglich, die berechtigte Reklamation sofort zu erledigen, einschließlich der Gewährung einer Leistung, mit welcher eine Abhilfe geschaffen wird, ist die KTT verpflichtet, nach der Niederschrift des Reklamationsprotokolls den Kunden über das Ergebnis der Erledigung der Reklamation und der Art und Weise ihrer Erledigung spätestens bis 30 Kalendertage vom Tag der Geltendmachung der Reklamation zu informieren.
5. Im Fall, dass der Kunde seine Unzufriedenheit mit der erbrachten Dienstleistung ohne die Geltendmachung des Anspruchs auf die Mangelbehebung zum Ausdruck bringen will, ist der Kunde berechtigt, bei der KTT eine Beschwerde einzureichen. Die KTT ist verpflichtet, die eingereichte Beschwerde im Sinne der allgemein verbindlichen Rechtsnormen sowie interner Vorschriften der KTT zu erledigen.

Artikel VIII. Bedingungen für die Stornierung von Dienstleistungen

1. Im Fall der Stornierung der Dienstleistungserbringung seitens des Kunden bzw. im Fall, dass der Kunde aus einem Grund seitens des Kunden vom Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr zugunsten der KTT zu bezahlen, die von den Vertragsparteien aus der rechtlichen Sicht für eine Vertragsstrafe gehalten wird. Die Stornogebühren werden für jede angemeldete Person zahlenmäßig festgelegt und berechnet, in Abhängigkeit von der Anzahl der Tage, die bis zum Tag verbleiben, der von den Vertragsparteien als der Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung bestimmt wurde, und dies wie folgt:
· bis 28 Tage vor dem Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistungen 10 % vom Preis der Dienstleistung
· 27 bis 14 Tage vor dem Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistungen 30 % vom Preis der Dienstleistung
· weniger als 13 Tage vor dem Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistungen 50 % vom Preis der Dienstleistung.
2. Im Fall, dass der Kunde nach dem Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistungen, aus einem Grund seitens des Kunden bzw. aus einem Grund, der nicht seitens der KTT ist, die Inanspruchnahme der Dienstleistungen kürzt, ist er verpflichtet, die Vertragsstrafe – die Stornogebühr in der Höhe von 100% von den vereinbarten, bestellten (auch nicht in Anspruch genommenen) Dienstleistungen der KTT zu bezahlen..
3. Die KTT ist berechtigt, die Stornogebühr einseitig mit dem vom Kunden bezahlten Vorschuss für die Dienstleistungserbringung anzurechnen.

Artikel IX. Sonderbestimmungen über die Geschenkgutscheine
1. Die KTT als Dienstleistungserbringer gibt Geschenkgutscheine im Nominalwert von 100,- € und 50,- € heraus, die der Kunde für die Inanspruchnahme einzelner Dienstleistungen nutzen kann, wobei die Bezahlung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch eine Abrechnung der Punkte auf dem Geschenkgutschein realisiert wird. Die Geschenkgutscheine können in der Verkaufsstelle der KTT gekauft werden, bzw. ihre Lieferung kann in der Geschäftsabteilung der KTT bestellt werden.
2. Die Gültigkeit des Geschenkgutscheins ist auf dessen vorderen Seite angeführt. Der Kunde kann die einzelnen Dienstleistungen aufgrund des Geschenkgutscheins ausschließlich während der Gültigkeitsdauer des Geschenkgutscheins in Anspruch nehmen. Im Fall, dass die Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden, verliert der Kunde den Anspruch auf die Inanspruchnahme der Dienstleistung, und dies ohne irgendwelchen Ersatz. Die aus dem Angebot der KTT ausgewählte und auf dem Geschenkgutschein angeführte Dienstleistung wird dem Kunden – der Person, die sich mit dem Geschenkgutschein ausweist – erbracht.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den Termin der Inanspruchnahme der Dienstleistung direkt im Büro für den Prozedurenverkauf oder telefonisch auf der Nummer 032/65 14 140, bzw. mit der elektronischen Post auf der Adresse predajprocedur@slktn.sk zu bestellen – zu reservieren. Die Reservierung des Termins für die Dienstleistungserbringung ist seitens des Kunden spätestens bis zwei Wochen vor dem Gültigkeitsende des Geschenkgutscheins vorzunehmen. Nach der Bestätigung der Reservierung seitens der KTT wird diese verbindlich, und der Termin der Dienstleistungserbringung kann nur aus schwerwiegenden Gründen geändert werden, wobei ein Ersatztermin spätestens drei Tage vor dem reservierten Termin vereinbart werden kann. Vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung holt der Kunde im Büro für den Prozedurenkauf den Voucher mit dem Zeitharmonogramm einzelner Dienstleistungen ab.

Artikel X. Verweigerung der Dienstleistungserbringung wegen Kontraindikation

1. Die KTT ist berechtigt, die Dienstleistungserbringung zu verweigern, insbesondere die Erbringung der therapeutischen oder der Kurbehandlung, in dem Fall, dass aufgrund der Krankendokumentation bzw. aus der Untersuchung des Kunden die Anzeichen von Kontraindikationen festgestellt wurden, die im Artikel X. 2. dieser AGB angeführt sind.
2. Die Kontraindikationen, infolge welcher die KTT berechtigt ist, die Erbringung der therapeutischen oder der Kurbehandlung zu verweigern, sind: Dekompensation des Blutkreislaufs, Aphasie, Ataxie, akute Zustände nach einem Infarkt ...
3. Im Fall der Verweigerung der Dienstleistungserbringung seitens der KTT einem Kunden mit Anzeichen einer der Kontraindikationen, die im Artikel X. 2 dieser AGB angeführt sind, wird die KTT dem Kunden Dienstleistungen in einem Umfang, der für die Erledigung der Angelegenheiten notwendig ist, die mit der Verweigerung der Dienstleistungserbringung dem Kunden und mit seinem Verlassen der KTT-Einrichtung verbunden sind. Sofern die Vertragsparteien nicht anders vereinbaren, bezahlt der Kunde die mit diesen Dienstleistungen verbundenen Kosten. Artikel XI. Nichterfüllung der Vertragspflicht infolge des Eingriffs einer höheren Macht Im Fall, dass eine der Vertragsparteien ihre Vertragspflicht infolge des Eingriffs einer höheren Macht nicht erfüllen kann, d.h. infolge eines solchen Umstandes, der die Verantwortung im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften ausschließt, als eines unvoraussehbaren und unabwendbaren objektiven Umstandes (Naturkatastrophe, Streik, Krieg, Erdbeben usw.), trägt sie keine Verantwortung für eine solche Nichterfüllung, sofern sie den Einfluss eines solchen Umstandes nicht abwenden konnte. Für einen Eingriff einer höheren Macht können keine solchen Umstände gehalten werden, die einen subjektiven Charakter haben, bzw. die als Ergebnis persönlicher oder ökonomischer Verhältnisse der Vertragspartei entstehen.

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