Ambulante Behandlung

Eine von der Krankenkasse anerkannte Badekur kann auch ambulant, also ohne Unterbringung in Beherbergungsstätten und ohne Verpflegung, absolviert werden. Diese Behandlungsform muss bei der Antragstellung angegeben werden.

Für jeden ambulanten Kurtag wird zusätzlich zu den Leistungen der Krankenkasse ein Entgelt von 5,- €/Tag gezahlt.

Ein Vorschlag für eine Kurbehandlung wird von einem Allgemeinmediziner für Erwachsene oder einem Facharzt erstellt. Den schriftlichen Antrag auf Kurbehandlung gibt der Versicherte bei der zuständigen Krankenkassenfiliale ab. Eine Anfrage konkreter Kurorte bei der Krankenkasse ist bei der Antragstellung erforderlich – gilt für IS A.

Vor dem Eintritt in die Therme muss Ihr aktueller Gesundheitszustand von einem Allgemeinmediziner bestätigt werden. Die Bestätigung darf nicht älter als 14 Tage sein.

Die Dauer der Kur ist im Kurbewilligungsbescheid festgelegt und kann nicht geändert werden.

Vergessen Sie nicht mitzubringen:

  • Vorladung zur Spa-Behandlung
  • Ausweis
  • Versicherungskarte
  • Bestätigung eines Hausarztes über Ihren aktuellen Gesundheitszustand
  • Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen

Wir empfehlen Ihnen, einen Badeanzug, Kleidung und Hausschuhe mitzubringen, die für Kuranwendungen geeignet sind.

Behandlung wird von der öffentlichen Krankenversicherung gemäß Gesetz Nr. 577/2004 Slg. übernommen.

Wichtige Informationen

Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Telefon: +421/32/6514 775

Ambulante Aufnahme:
MI-FR: 08:00-12:00 Uhr.

Verkauf von Prozeduren und ambulanten Paketen:
Telefon: +421/32/6514 140
E-Mail: [email protected]