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Allgemeine Kontraindikationen für eine Spa-Behandlung
- auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten und Bazillenbefall, alle frischen entzündlichen Erkrankungen
- klinische Zeichen einer Kreislaufinsuffizienz (Herz-Kreislauf-Insuffizienz)
- Zustände nach tiefer Venenthrombose innerhalb von drei Monaten nach Krankheitsbeginn, Zustände nach Venenentzündung innerhalb von sechs Wochen nach Krankheitsbeginn
- instabiler Diabetes, unzureichend kompensiert
- häufig wiederkehrende Blutungen jeglicher Art
- bösartige Tumoren während und nach der Behandlung mit klinisch nachgewiesenen Anzeichen einer Krankheitsprogression
- Epilepsie, außer in Fällen, in denen in den letzten drei Jahren keine Anfälle aufgetreten sind
- psychische Störungen und Demenz mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit
- Alkoholsucht, Substanzabhängigkeit
- Harn- und Stuhlinkontinenz
- Schwangerschaft
- nicht heilende Hautdefekte jeglicher Herkunft
- Hypertonie über 16 kPa diastolischer Druck (120 mm Hg)
- Unfähigkeit des Klienten, zu Kuranwendungen zu reisen (Patienten im Rollstuhl)
Abschnitt 267 der Gesetzessammlung Nr. 661/2007 Seite 5175